Noch immer ist der Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht datenschutzrechtskonform möglich. Dies hat die Datenschutzkonferenz (DSK) am jetzt in einer Stellungnahme klargestellt.
Zwar habe Facebook, so die Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, einen sog. "Join Controller Mustervertrag" vorgelegt. Das Gremium erklärte jedoch, dass das Vertragsmuster nicht ausreichend sei, sondern erheblich nachgebessert werden müsse. Bis dahin, so die DSK, sei "ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich."