Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.

[Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. April 2009, 09:56 UTC.]

Was gehört zum Arbeitsrecht?

Laut § 10 der Fachanwaltsordnung zählen zum Rechtgebiet "Arbeitsrecht"der Abschluss und die Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts, aber im Bereich des "Kollektiven Arbeitsrechtes" auch das Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie die Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.