Datenschutzrecht
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist in aller Munde. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen fit für das neue Recht zu machen.
Wir helfen Ihnen bei:
- der Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Webseiten-Checks mit besonderen Risikoanalysen
- Gestaltung von Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
- Datenschutzhinweisen nach Art. 12, 13 DSGVO (Datenerhebung beim Betroffenen)
- Datenschutzhinweisen nach Art. 12, 14 DSGVO (Datenerhebung bei Dritten)
- Datenschutzfolgeabschätzungen
Gern sind wir auch dabei behilflich, wenn Sie wegen Verletzungen von Datenschutzbestimmungen abgemahnt worden sind.