RedTube-User massenhaft abgemahnt

Auch in Uelzen: Kanzlei U+C fordert Schadenersatz

Deutschland steht am Anfang einer neuer Abmahnwelle wegen Urheberrechtsverletzungen. Tausende User des Porno-Streaming-Portals "RedTube" bekommen derzeit Post von der bekannten Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C). "Allein am ersten Tag nach dem Bekanntwerden sind bei unseren Mandanten drei Abmahnungen eingegangen", berichtet IT-Fachanwalt Dr. Jochen Springer.
 
250 Euro fordert die Kanzlei für die Schweizer Rechtegesellschaft The Archive AG pro Film, dazu die Abgabe einer Unterlassungserklärung. "Das ist neu", betont Springer. "Soweit ich weiß wurden bisher noch nie User, die Inhalte lediglich per Stream angesehen haben, abgemahnt." Anders als in den sog. "p2p-Tauschbörsen" würden beim Streaming nämlich keine dauerhaften Kopien auf dem Rechner der Nutzer gespeichert, "sondern bestenfalls flüchtige oder begleitende Kopien als Zwischenspeicherung", so der IT-Rechtler. Das sei aber nach § 44a Urheberrechtsgesetz durchaus zulässig, der vorübergehende Vervielfältigungshandlungen erlaube.
 
Springer rät daher allen Empfängern von Abmahnung zur Besonnenheit. "Wenn die Rechtshandlung nicht illegal ist, gibt es auch keinen Grund für eine Abmahnung." Deshalb solle vor Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und Zahlung der vermeintlichen Schadenssumme lieber rechtlicher Rat eingeholt werden. "Jeder Fall ist anders. Aber: Derzeit ist davon auszugehen, dass die Ansprüche, die U+C hier eintreibt, gar nicht bestehen."
 
Vor allem vor der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung raten Juristen. Sollte sich der Abgemahnte nämlich danach den gleichen Film erneut ansehen, wird es richtig teuer: Dann droht in jedem einzelnen Fall eine Strafe von mehreren tausend Euro. Folglich rät IT-Rechtler Springer, die Erklärung auf keinen Fall zu unterschreiben. Stattdessen solle man der Gegenseite per Anwalt die Rechtslage mitteilen lassen und ggf. sogar in die Offensive gehen.
 
Zu diesem Fazit kommt Springer auch, weil die Adressen der RedTube-Nutzer offenbar rechtswidrig ermittelt worden sind. Soweit bisher in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, wurden die Adressendaten von der Deutschen Telekom herausgegeben, weil das LG Köln eine entsprechende Anordnung erlassen hatte. Das Landgericht Köln ist offenbar aber in dieser Entscheidung von einem anderen Sachverhalt ausgegangen, möglicherweise sogar durch den Antrag getäuscht worden. Das hat inzwischen eine Berliner Anwaltskanzlei mitgeteilt, die im Namen eines Abgemahnten Akteneinsicht hatte. In dem Beschluss des LG Köln soll es danach heißen: "Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sogenannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne vom Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz vor."
RedTube Screenshot
Porno-Streaming-Portal RedTube

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